GBT

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Davara Germany GmbH, „Castle Studios“

1. Grundlage der Geschäftsbeziehung

Die Davara Germany GmbH, im folgenden Leistungsgeber genannt, wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung von den Geschäftsführern Arno Jordan und Stephen David Krysko geführt. Sie hat ihren Sitz in 01809 Dohna OT Röhrsdorf, Hauptstrasse 3.
Alle Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch den Leistungsgeber, die schriftlich per Brief , SMS, Facebook oder Email verbindlich vereinbart wurden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie dem Leistungsgeber mindestens 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich ( per Brief oder Email mit Lesebestätigung ) angezeigt werden. Es gilt der Tag des Posteingangs bzw. das Datum der Lesebestätigung.
Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Absage durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, so ist der Leistungsgeber berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% der Tagespauschale, mindestens jedoch 150,- Euro in Rechnung zu stellen. Ausgenommen sind Verhinderungen aufgrund von höherer Gewalt, sowie ein Unfall oder eine per Attest nachgewiesene Krankheit die eine an der Produktion maßgeblich beteiligte Person daran hindern würde, an den Aufnahmen mitzuwirken.
Alternativ kann vorab vereinbart werden, das vom Leistungsnehmer eine Anzahlung zur Reservierung des Studiotermins i.H.v. 10% der Angebotssumme erbracht wird. Im Falle einer Stornierung wird in diesem Fall die Anzahlung bei Stornierung bis zu 10 Wochen vor dem Aufnahmetermin vollständig erstattet, danach prozentual wenn eine Ersatzproduktion für den Zeitraum gebucht werden kann. ( 100% = bei gebuchter Ersatzproduktion für alle Tage, bei 50% Ersatzproduktion 50% der gebuchten Tage etc… ) Die Stornierung muß schriftlich per Post erfolgen, fristgerechtes Datum = Zustellungsdatum.
Für den Fall einer nur eingeschränkt bzw. unmöglichen Nutzung des Studios aufgrund höherer Gewalt, bautechnischer Maßnahmen, Lärmbelästigung durch unabhängige Dritte, technischer Defekte, Stromausfall oder ähnlicher Ereignisse, verpflichtet sich der Leistungsgeber zur Bereitstellung von bis zu 3 Ersatzterminen zu den gleichen Konditionen des ursprünglich vereinbarten Termins. Die vereinbarte Studiomiete ist prozentual, anteilig des Zeitraumes der Störung, zu kürzen. Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers aufgrund eventuell entstandener Beeinträchtigungen oder Schäden gegenüber dem Leistungsgeber ist ausgeschlossen.

2. Geltungsbereich

Der Leistungsgeber erbringt seine Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit dem Leistungsgeber geschlossenen Geschäftsverhältnisse und / oder Verträge sind und werden. Geschäftsbedingungen sind für den Auftraggeber als verbindlich anzusehen, wenn für das jeweilige Geschäftsverhältnis eine schriftliche Auftragserteilung bzw. Anerkennung vorliegt.

3. Haftungsausschluss

Die Nutzung der Geschäftsräume des Leistungsgebers, sowie aller anderen sich im Gebäude befindenden Räume einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege und Hof), erfolgt auf
eigene Gefahr. Das Mitbringen von Gegenständen (z.B. Musikinstrumente, Gitarrenverstärker, Zubehör, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Leistungsgeber haftet nicht, falls es zu Schäden an mitgebrachten Gegenständen an den oben genannten Orten kommt. Er haftet ebenfalls nicht, falls es zu Urheberrechtsverletzungen gegenüber Dritten durch den Auftraggeber kommt. Erbringt der Leistungsgeber eine Dienstleistung in Form von Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschütztem Material, so handelt er immer im Namen des Auftraggebers und unter der Voraussetzung, dass er es stets für den privaten Gebrauch verwendet, bzw. er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist. Der Leistungsgeber gibt keine Gewährleistung für die Kompatibilität der von ihm hergestellten beschreibbaren bzw. wiederbeschreibbaren Medien (z.B. CD-R/-RW, DVD-R/-RW) mit jedem beliebigen Lese- bzw. Abspielgerät. Eine Nachbesserung erfolgt nur, wenn der Fehler im Haus des Leistungsgebers nachvollzogen werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur eingehenden Prüfung aller ihm vom Leistungsgeber ausgehändigten Dateien, bevor er sie zu jeder Art von Weiterverarbeitung frei gibt. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Leistungsgeber aufgrund fehlerhafter Dateien bzw. Daten oder Datenträgern wird hiermit ausgeschlossen.

4. Verantwortlichkeit

Der Auftraggeber ist gegenüber dem Leistungsgeber vollumfänglich haftbar für alle finanziellen Sach- bzw. Personenschäden, die durch das Verhalten der von ihr mitgebrachten Personen (z.B. Mitwirkende, Freunde, Verwandte, etc.), zustande kommen. ( Sachbeschädigung, Missachtung der Nutzungsbestimmungen, Hausfriedensbruch, etc. )

5. Film- und Fotografierverbot

In den Geschäftsräumen des Leistungsgebers, sowie allen anderen sich im Gebäude befindenden Räumen einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege und Hof), besteht grundsätzlich Film- und Fotografierverbot. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Leistungsgeber möglich, die Genehmigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Leistungsgeber behält sich das Recht vor, auf seinem Gelände Film- und / oder Fotomaterial zu erstellen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen.

6. Angebote und Gültigkeit

Der Leistungsgeber ist maximal 30 Tage an ein Angebot gebunden, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben wurde.

7. Nutzungsrechte

Der Leistungsgeber behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen und nicht gewerblichen Schutzrechte an den von ihm erstellten audio- und audiovisuellen Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber vor. Sämtliche vorbezeichneten Produktionen und Unterlagen dürfen in diesem Zeitraum Dritten nicht zugänglich gemacht und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers nicht anderweitig genutzt werden. Im Regelfall verbleiben sämtliche Nutzungsrechtsansprüche der erbrachten Leistungen beim Leistungsgeber. Wird jedoch eine Abtretung der Nutzungsrechte im jeweiligen Vertrag für einige oder alle der vom Leistungsgeber erbrachten Leistungen vereinbart, so gelten die Nutzungsrechte für einen Zeitraum von 2 Jahren als an den Auftraggeber abgetreten. Hiernach fallen alle Ansprüche an den Leistungsgeber zurück. Eine zeitlich unbegrenzte Abtretung der Nutzungsrechte gilt nur bei expliziter, schriftlicher Erwähnung der Unbegrenztheit der
Abtretung. Insofern nichts anderes vereinbart ist, überlässt der Leistungsgeber dem Auftraggeber die Nutzungs- und Auswertungsrechte gemäß der aus dem Auftrag hervorgehenden Einsatzzwecke für 2 Jahre nach Datum der Rechnungsstellung nicht exklusiv, es sei denn Exklusivität wurde schriftlich vereinbart. Die Nutzungsrechte verbleiben beim Leistungsgeber. Überlässt der Leistungsgeber sämtliche Nutzungs- und Auswertungsrechte dem Auftraggeber auf Unbegrenztheit in einem exklusiven Vertrag, vergütet der Auftraggeber dem Leistungsgeber gegenüber jede volle und auch angebrochene Minute pro Titel zum Lizenzpreis, der zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung vorliegenden Lizenzgebühren aus der aktuellen Preisliste des Leistungsgebers.

8. Leistungen des Leistungsgebers

Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten lediglich solche Leistungen als vereinbart, die tatsächlich im schriftlichen Auftrag aufgeführt sind. Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. Nutzungsrechte für fremdes Material wie Bild, Text, Ton o. ä.) oder irgendeine andere zusätzlich erbrachte Leistung oder Erweiterung einer vereinbarten Leistung, wird von dem Leistungsgeber gemäß der zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Preisliste abgerechnet. Der Leistungsgeber ist zur Be- und Verarbeitung der vom Auftraggeber gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne, Html- Dokumente etc.) nur verpflichtet, soweit diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen und mit angemessenem Aufwand zu verarbeiten sind. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Auftraggeber zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.

9. Leistungsfristen

Leistungsfristen beginnen erst, wenn die vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind. Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch vom Leistungsgeber nicht zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn dies Vorlieferanten oder Subunternehmer des Leistungsgebers betrifft, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen in Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist der Leistungsgeber berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis die Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.

10. Abnahme, Anzeige von Mängeln

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Leistungsgeber empfangenen Leistungen binnen 3 Arbeitstagen nach Auslieferung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die vom Leistungsgeber erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers als Abnahme. Der Leistungsgeber ist nur dann zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Auftraggeber nachweislich vorhandene Mängel innerhalb der oben genannten Abnahmefrist schriftlich anzeigt. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die Analyse und die Behebung der Mängel durch den Leistungsgeber zu ermöglichen. Sollte nach dreimaliger Korrektur keine Abnahme durch den Auftraggeber stattfinden, so kann der Leistungsgeber einen unabhängigen
Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten hierfür trägt die Partei zu deren Ungunsten entschieden wird. Die Bezahlung abgenommener Teile eines Gesamtauftrages ist verbindlich. Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Auftraggeber alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu treffen, sowie den Leistungsgeber unverzüglich darüber zu informieren.

11. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste des Leistungsgebers. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Angebotspreisen nicht enthalten. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Eine Produktübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Alle durch den Leistungsgeber erbrachten (Dienst-) Leistungen bleiben somit bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Leistungsgebers.

12. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Leistungsgeber unverzüglich über den Wechsel der Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines Insolvenzoder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber hat selbst und auf eigene Kosten für die Übermittlung der vom Leistungsgeber erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte zu sorgen. Sofern der Leistungsgeber dies übernimmt, hat der Auftraggeber dem Leistungsgeber alle dazu notwendigen Daten und Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen. Vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellende Daten sind an den Leistungsgeber in weiter verarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit dem Leistungsgeber einvernehmlich abgestimmt worden sind. Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung, der vom Auftraggeber bereitzustellenden Daten, ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die vom Leistungsgeber zu be- oder verarbeitenden Daten vor ihrer endgültigen Verwendung auf Anforderung zu prüfen und zu genehmigen. Der Auftraggeber versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und eventuellen sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der obliegenden Leistungen erforderlich sind. Der Auftraggeber hat allen Schaden zu ersetzen, der dem Leistungsgeber dadurch entsteht, dass der vom Auftraggeber vorgegebene und gewünschte Inhalt, der zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt, soweit dieser Verstoß vom Leistungsgeber bei der ihm zumutbaren Prüfung nicht offensichtlich erkennbar war.

13. Geheimhaltung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche von oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zum Leistungsgeber bekannt gewordenen oder überlassenen Informationen und Unterlagen als vertraulich.

14. Haftung des Leistungsgebers

Die Haftung des Leistungsgebers für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit dem Leistungsgeber nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Leistungsgebers auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Der Leistungsgeber haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nicht- Abnahme eines Produktes oder Auftrages resultieren.

15. Unterlagen und Daten des Auftraggebers

Der Leistungsgeber wird vom Auftraggeber überlassene Unterlagen und Daten mit der in eigenen Dingen üblichen Sorgfalt verwahren. Eine Versicherung solcher Unterlagen oder Daten ist Sache des Auftraggebers. Der Leistungsgeber wird die Unterlagen und Daten des Auftraggebers für die Dauer von 6 Monaten ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren und/oder gespeichert halten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Leistungsgeber zur Vernichtung der Unterlagen und zur Löschung der Daten berechtigt.

16. Haftung für Schäden an Gegenständen oder Personen

Der Leistungsgeber übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, deren Ursache in leichter Fahrlässigkeit oder der im üblichen Arbeitsablauf eines Tonstudios als normal oder vertretbar anzusehen ist. Der Leistungsgeber übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden an von Dritten mitgebrachten Gegenständen (Equipment etc.). Der Leistungsgeber verfügt über empfindliche Einrichtungen und Betriebsmittel, insbesondere technische Anlagen, die mit hoher Sorgfalt, Umsicht und Sachkenntnis zu behandeln sind. Mit dem Betreten und insbesondere der Inanspruchnahme dieser Anlagen und Betriebsmittel erkennt jeder Auftraggeber eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang damit an. Alle Einrichtungen und Betriebsmittel sind mit Umsicht zu nutzen. Jede nicht direkt vom Leistungsgeber autorisierte Bedienung elektrischer und elektronischer Anlagen ist untersagt. Zum Schutz von empfindlichen Einrichtungen oder Arbeitsmitteln ist der Leistungsgeber berechtigt, Personen, die ein diese Anlagen gefährdendes Verhalten an den Tag legen, des Hauses und auch des Grundstückes zu verweisen. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den Auftraggeber für, aus Missachtung der oben festgelegten Bestimmungen, entstandene Schäden haftbar zu machen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Leistungsgebers in Dohna. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Leistungsgeber ist das zuständige Gericht des Landkreises Pirna. Dieses gilt auch für Klagen des Leistungsgebers gegen den Auftraggeber, soweit es sich um Kaufleute oder juristische Personen handelt.

18. Schlussbestimmung

Änderungen und / oder Ergänzungen geschäftlicher, bzw. vertraglicher Vereinbarungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen oder etwaige geschäftlich relevante Vereinbarungen auf mündlicher Basis sind für beide Parteien, außer zur Terminabsprache, unwirksam. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Record, mix and produce in a castle

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  • +49-351/8049702

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Testimonials

Here’s what our clients say:

sylvia

I consider my annual travels to Castle Röhrsdorf to be somewhat of a pilgrimage. It has everything I love: beautiful architecture, great audio equipment and microphones, special recording rooms like no other, unique and personalized accommodations and the most wonderful family of humans there to greet me and help with my projects.

Sylvia Massy, USA
Jaecki Reznicek

The Castle Studio in Röhrsdorf with its wonderful atmosphere is just the right place to record good music. Whenever I played my bass there, I was overwhelmed by the warm welcome, people’s competence and hospitality.

Jäcki Reznicek, GER
Driftwood Holly

If you have to choose a studio and want a crew that knows what they are doing without destroying your music it’s the Castle Studios Rohrsdorf. I can only highly recommend to go and record your good stuff there.

Driftwood Holly, CAN
Zoellner

The studio in Röhrsdorf is a magical place – I love the atmosphere, feeling looked after and the whole surrounding. It’s the space where it can happen and you might find the 13th note!

Dirk Zöllner, GER

Castle Studios are not only in a perfect calm location, close to nature and amazing scenery, but also have everything a band needs incl great accommodation for when you’re away from home for a long time. Perfect for creativity and positive vibes, of which the great staff are a contributing part of!

LizZard, FRA
Brian Doerksen

It’s an incredible studio and Arno Jordan – wow – great engineer, tech head, loves collecting great vintage gear, has a great ear hearing what’s working really authentically, emotional and moving in the music and great guide for you. I’ve recorded several projects at the castle, love the space and the community there. A place to stay, a great place to go for walks when you’re out of the studio, to clear your head or to work on a lyric. Whatever it is, I highly recommend the studio at Castle Rohrsdorf.

Brian Doerksen, CAN
Markus Reuter

The Castle Studios are wonderful. There’s extraordinarily great equipment there, plus skilled and creative engineers and, most importantly, the whole setting is extremely inspiring and invites you to unleash your creativity. There’s a warm and earthy atmosphere in the tracking rooms and I found the control room a great listening environment without giving me any ear fatigue (even after an eight-hour day of intense work).

Markus Reuter, GER
Blenderman

The whole studio has the feel of something very futuristic but at the same time warm and analog. Everything works, there are no breaks for equipment lack or failure.

Blenderman, GER

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